| 1. Beschreibung
der schulischen Situation
Die Förderung besonders
begabter / hochbegabter Kinder gehört zu den grundlegenden
Aufgaben unserer
beruflichen Tätigkeit, denen wir uns auf Grund des
allgemeinen Erziehungs- und Bildungsauftrags
für die Grundschule verpflichtet fühlen.
„Die Grundschule als die für
alle Kinder gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens hat auf
der Grundlage des in der
Landesverfassung und den Schulgesetzen vorgegebenen Bildungs-
und Erziehungsauftrags die
Aufgabe
1) alle Schülerinnen und
Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen
Voraussetzungen, in ihrer
Persönlichkeitsentwicklung, in den sozialen Verhaltensweisen
sowie in ihren musischen und praktischen
Fähigkeiten gleichermaßen umfassend zu fördern,
2) grundlegende Fähigkeiten,
Kenntnisse und Fertigkeiten in Inhalt und Form so zu
vermitteln, dass sie den
individuellen Lernmöglichkeiten und Erfahrungen der
Schülerinnen und Schüler angepasst sind,
3) durch fördernde und
ermutigende Hilfe zu den systematischeren Formen des Lernens
allmählich hinzuführen
und damit die Grundlagen für die weitere Schullaufbahn zu
schaffen,
4) die Lernerfolge der
Schülerinnen und Schüler zu erhalten und weiter zu fördern.“
(Richtlinien-Entwurf 2002)
Da an unserer Schule nicht nur
einzelne Kinder sondern in jedem Jahrgang mehrere
Schülerinnen und Schüler
mit außergewöhnlichen Begabungen zu finden sind, haben wir
beschlossen, uns im Rahmen der
Entwicklung und Erweiterung unseres Schulprogramms der
Förderung besonders begabter / hochbegabter
Kinder intensiver als bisher zu widmen.
Deshalb haben wir unser Schulprogramm um den Baustein: Begabtenförderung erweitert.
In Anbindung an unser Basiskonzept können wesentliche Kernaussagen mit diesem Ziel verbunden
werden.
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